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Datenschutzbestimmungen
Bitte nimm unsere geänderten Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.

Webmaster AGBs

Spezielle Paragrafen für teilnehmende Seitenbetreiber (Webmaster):
(Stand 10/03)
x-access ist ein Altersüberprüfungssystem mit der Absicht Seitenbetreibern zu helfen Jugendlichen den Zugriff auf Material, welches für Jugendliche nicht gedacht oder geeignet ist, zu verwehren. Dieses System hat den Zusatznutzen (abhängig vom gewählten Schutzprogramm) für die Seitenbetreiber Einkommen zu generieren. Die x-access GmbH i.G., Eigner von x-access, lizensiert an die Seitenbetreiber das Recht den Alterspüberprüfungsservice solange auf ihren Seiten zu nutzen, wie ihre Seiten in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von x-access sind. Wir behalten uns das Recht vor die Richtlinien von Zeit zu Zeit und ohne Benachrichtigung zu verändern, zu erweitern oder zu kürzen. Wir behalten uns ebenso das Recht vor die Lizens jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung oder angabe von Gründen zurückzuziehen. Hiernach haben wir eine Liste unserer wichtigsten Richtlinien aufgeführt. Unsere Richtlinien können sich ohne vorherige Benachrichtigung ändern.

Definitionen:
Seitenbetreiber (auch Webmaster genannt) ist definiert als die Einzelperson oder die Juristische Person/Firma die die Internetseite oder die Internetseiten, die eine Site darstellen, besitzt oder kontrolliert . Der Seitenbetreiber bestätigt das er das 18 Lebensjahr vollendet hat und wird auf Verlangen von x-access einen gültigen Altersnachweis erbringen.
Eine Site ist definiert als eine Internetseite oder eine Ansammlung von Internetseiten, welche in einer klar erkennbaren Internet Publikation organisiert wurde.

Allgemeine Richtlinien


  • Damit ein Seitenbetreiber ein x-access Seitenbetreiber sein kann, muß dieser das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Verlangen einen gültigen Altersnachweis erbringen.

  • Eine x-access Seitenbereiber ID kann nicht übertragen oder einer anderen Person oder Einheit zugewiesen werden. Das verschicken, publizieren, transferieren, zuweisen, teilen oder zweckfremde Verwendung einer x-access Seitenbetreiber PIN oder irgendeiner anderen x-access PIN ist strikt verboten.

  • Fälschungen, Betrug, illegale Aktivitäten, Copyrightverletzungen, unfaire oder zweifelhafte Verkaufspraktiken oder Verletzung der x-access Richtlinien werden zur sofortigen Löschung ihrer Eintragung zur Deaktivierung ihrer PIN und zum Entzug ihrer Lizens x-access auf ihren Seiten zu verwenden führen.

  • Für gefälschte Transaktionen werden keine Provisionen bezahlt. Wenn eine Fälschung vermutet wird können Zahlungen zurückgehalten werden.

  • Alle ungesetzlichen Aktivitäten oder Aktivitäten welche nach Ansicht von x-access schädlich für das Ansehen, den guten Willen oder das Image von x-access sein können (dies könnten u.a. sein: verschicken von Spam Mail oder unangebrachte Usenet postings) zur Deaktivierung ihrer PIN und zum Entzug ihrer Lizens x-access auf ihren Seiten zu verwenden führen.

  • Illegales Material, wie z.b. Kinderpornographie ist strikt verboten. Die Akzeptanz jedwedem auch bereits akzeptiertem Material kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerufen werden.

  • Eine x-access Seitenbetreiber PIN wird nur gültig gemacht um Seitenbetreibern zu gestatten auf ihre eigenen Seiten zu gelangen.

  • Mißbrauch der x-access Lizens, der Zeichen oder des urheberrechtlich geschützen Materials ist strikt verboten.

  • Die Verwendung von x-access Zeichen oder urheberrechtlich geschützen Materials zum Zwecke der ermittlung von persönlichen Informationen von x-access Mitgliedern ist strikt verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

  • Ein Versagen oder eine Verzögerung in der Umsetzung der x-access Richtlinien oder allgemeinen Geschäftsbedingungen ist kein Anlaß zur Schwächung oder Änderung ihrer Bestimmungen.

  • Die Interpretation, Änderung, Beendigung oder Durchsetzung dieser Richtlinien und allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt zu jeder Zeit einzig und allein der vollständigen Kontrolle von x-access.

  • Der Seitenbetreiber nimmt weiterhin zur Kenntnis, das mit der Beantragung der Lizens als x-access Seitenbetreiber den Altersüberprüfungsservice x-access zu nutzen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Gesetzen und Vorschriften Deutschlands gültigkeit haben. In allen Streitfragen oder bei Interpretations- oder Durchsetzungsstreitigkeiten ist der Gerichtsort Leverkusen in Deutschland. Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellen sollte das irgendein Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig ist, dann sollen alle verbleibenden Teile in voller Art und Weise gültigkeit behalten.

  • Jeder x-access Seitenbetreiber erklärt sich damit einverstanden, das x-access für Schäden, Forderungen, Verfahren oder Gerichtsverhandlungen, die aus den Aktivitäten des Seitenbetreibers oder der Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Richtlinien hervorgehen, nicht verantwortlich zu machen ist.

  • x-access ist eine eingetragene GmbH in den Niederlanden. Die Verantwortung für alle Darstellungen, Representationen und Garantien trägt die x-access GmbH, ihre Geschäftsführung, Nachfolger und Beauftragten.



Internetseiten Richtlinien

  • Die folgenden Richtlinien müssen von jeder Site gemäß dem Programm in dem sie sich befinden eingehalten werden. Seiten die sich nicht an die Richtlinien halten dürfen das x-access System nicht nutzen.

  • Alle seiten die sich streng an die x-access Qualitätsrichtlinien halten, werden auf den x-access Linklisten geführt und dürfen von x-access beworben werden.

  • Eine x-access Site darf keine Bilder, Geschichten, Video cCips oder andere Medien publizieren, bewerben oder dazu verweisen (link) die in Deutschland oder den USA als illegal eingestuft werden.

  • Eine jede x-access Site muss einzigartigen und qualitativen Inhalt zur Verfügung stellen. Um zu diesem Inhalt zu gelangen muss die x-access PIN alleine ausreichen. x-access steht es frei zu bestimmen ob der für eine x-access Site notwendige Qualitätsstandart erreicht ist oder nicht. Eine Bilderseite sollte unter anderem z.b. mindestens 30 qualitativ hochwertige Bilder enthalten, um im Basis Programm akzeptiert zu werden.

  • Obwohl Werbung nicht vollständig verboten ist, gibt es strenge Richtlinien dazu wo und wie geworben werden darf, damit x-access diese Site in seine Linklisten aufnimmt. Diese Richtlinien sind nochmal von Programm zu Programm unterschiedlich. x-access Basis seiten dürfen max 2 Banner pro Seite* zeigen. Blinde Links, on unload Consolen und andere Methoden unsere Mitglieder unabsichtlich vom Inhalt ihrer Seiten abzulenken sind nicht gestattet. x-access Royal (<) seiten dürfen maximal 1 Banner pro Seite* zeigen. Blinde Links, Consolen und andere Methoden unsere Mitglieder unabsichtlich vom Inhalt ihrer Seiten abzulenken sind nicht gestattet. Werbebanner müssen der Eigenbewerbung dienen (z.B. Bannertausch, Linktausch) oder eine andere Seite aus dem x-access System bewerben (z.B. eine ROYAL Seite). Seiten die offensichtlich nur ins System gestellt werden um andere PaySites zu bewerben, werden nicht für die Linklisten akzeptiert. x-access ROYAL Seiten dürfen keinerlei Werbebanner im mitgliedsbereich zeigen*. *eine ausnahme hierzu ist eine extra ausgewiesene Linkliste, die klar erkennbar ist und nicht zwangsläufig angeschaut werden muss, um zum eigendlichen Inhalt der Site zu gelangen. Diese darf ausserhalb und innerhalb des Mitgliedsbereiches exestieren.

  • Eine x-access Site darf keine direkten Links zu Bildern, Abbildungen, Logos oder Graphiken einer anderen Site halten oder Passwörter oder Links in Mitgliedsbereiche anderer Sites darstellen, um deren Schutzsystem zu umgehen.

  • Eine x-access Site darf nicht in falschen Kategorien eingetragen sein. Seiten die auf falschen Linklisten auftauchen werden ohne vorherige Benachrichtigung aus dem System entfernt. Die bei uns eingetragene Start Url muss zu einer Seite verweisen von der aus man einfach und nachvollziehbar zum x-access Script gelangt. Für Seiten im Royal (<) oder ROYAL Programm gilt: Auf diesen Seiten dürfen keine anderen Altersüberprüfungsservices beworben werden. Für Seiten im Basis Programm dürfen nur dann andere Altersüberprüfungsservices beworben werden, wenn diese als nicht exklusiv bei uns angemeldet wurden. Achtung: Ncht exklusive Seiten bekommen eine reduzierte Provision.

  • Die Beschreibung der Site muss der Wahrheit entsprechen, sowohl was die Eintragung bei uns, als auch was die Versprechungen auf der Startseite betrifft.

  • Das x-access Script muss für das x-access Mitglied einfach zugänglich sein.

  • Der Name der Site, die Seitenbeschreibung, Banner und Werbung dürfen nicht falsch, täuschend oder trügerisch sein.

  • Der Seitenname auf der Link Seite muss mit dem Seitennamen übereinstimmen zu dem der Link führt.

  • Sites die bei einem kostenfreien Provider (free hosting service) liegen, der keine Erwachsenenangebote erlaubt, werden von uns nicht akzeptiert.

  • Sollte ein Seitenbetreiber mehrere Seiten bei uns anmelden, so muss jede als individuelle Seite gestaltet sein und alle Seiten müssen voneinander komplett unterschiedliche Inhalte bereithalten. Auf keinen Fall darf ein und dieselbe Seite unter zwei verschiedenen Namen auf unseren Linklisten auftauchen.

  • Eine Site darf im Royal (<) oder ROYAL Programm immer, sowie als exklusive Basis Seite ausser x-access keinen anderen Altersüberprüfungsservice nutzen. Eine Ausnahme ist der Zeitraum des unmittelbaren Wechsels von einem anderen System. Dieser Wechsel muss aber auf den Seiten angekündigt werden und darf nicht länger als einen Monat dauern. x-access Basis und private Seiten, die bei uns als "nicht exklusiv" angemeldet wurden dürfen x-access optional verwenden, ansonsten darf x-access nur exklusiv genutzt werden.

  • Seiten mit eigenem Mitgliedsbereich, die für "mehr" Material zusätzliche Mitgliedsgebühren erheben, werden von x-access nicht für die x-access Linkliste akzeptiert.

  • Eine x-access Site ist dafür verantwortlich alle Inhalte, alles Material, alle Produkte und Dienste auf der Site selber zu stellen. x-access ist nicht verantwortlich für irgendwelches Material, welches von x-access Sites zur Verfügung gestellt wird.

  • Eine x-access Site muss gepflegt und permanent online (verfügbar) sein. Sollte eine x-access Site temporär (vorraussehbar länger als ein paar Stunden) inaktiv sein, so sind wir umgehend zu benachrichtigen. Schreiben sie in diesem Falle mit der Site nummer an: tech@x-access.com und geben sie an wie lange der Zustand vorraussichtlich dauern wird. Sollten sie diese Benachrichtigung versäumen so kann dies zur Deaktivierung ihres Siteeintrags bei uns führen.

  • Alle x-access Sites werden in unregelmäßigen Abständen von uns auf Einhaltung der Richtlinien überprüft.

  • Sollte ihre Site wegen nichteinhalten der Richtlinien aus unserem Programm entfernt werden, so werden noch nicht ausbezahlte Provisionen von uns als Schadenersatz einbehalten.



Zahlungsabwicklung

  • Provisionen werden einmal im Monat per Versenden eines Schecks oder per Überweisung getätigt. Dies geschieht innerhalb der ersten 5 Werktage eines jeden Monats. Die Ankunftszeit des Schecks oder der Zahlungseingang ist abhängig von der Versandtart, beteidigten Bankunternehmen, Jahreszeit und der Zeit die die Post in ihrem Land benötigt.

  • Über 500.00 Euro Schecks werden zu unseren Kosten per Einschreiben verschickt. Schecks unter 500.00 Euro werden mit normaler Briefpost verschickt. Zahlungen unter 50.00 Euro werden zurückgehalten, bis 50.00 Euro zusammenkommen. Sollte notwendige Information für den Zahlungsvorgang fehlen, so werden wir die Provisionen solange kummulieren bis die Information zur Verfügung steht.

  • Seitenbetreiber, die x-access exklusiv nutzen, bekommen 2/3 (zwei Drittel) dessen, was der empfohlene Kunde zum Zeitpunkt der Empfehlung für den Basis Pass bezahlt. ROYAL Seiten bekommen ebenfalls 2/3 der widerkehrenden Zahlungen bis zur Kündigung, Royal (<) Seiten erhalten 50% der monatlichen Zahlungen bis zur Kündigung.

  • Seitenbetreiber von Basis oder Private Seiten, die x-access nicht exklusiv nutzen bekommen 1/2 (die Hälfte) dessen, was der empfohlene Kunde zum Zeitpunkt der Empfehlung zahlt.

  • Bei Lastschriftrückgängen bzw. geplatzen Schecks, widerufenen Kreditlkartenzahlungen, buchen wir den Verkauf zurück und schreiben dem Kunden eine Mahnung. Wird diese bezahlt, so wird Ihnen der entsprechende Betrag nachträglich wieder gut geschrieben. Wird unsere Mahnung ignoriert so versuchen wir über ein Inkassounternehmen das Geld einzutreiben. Gelder die dann erfolgreich eingetrieben werden, werden dem Webmaster nicht wieder gutgeschrieben, sondern dienen vollständig der Deckung unserer erhöhten Bankkosten im Bereich Lastschriftrückgang und Kreditkartenstorno, Kosten des Inkassounternehmens (Gerichtskosten), Mahnungswesen etc.

  • Bei privaten Seitenbetreibern, welche kein Gewerbe angemeldet haben über das sie selber Umsatzsteuer abführen, sind wir im Einzelfalle verpflichtet, die Mehrwertsteuer ans Finanzamt abzuführen. Die ausgezahlte Provision wird in diesem Falle um die aktuelle Mehrwertsteuer reduziert.

  • ALLE ZAHLUNGEN ERFOLGEN ZEITVERSETZT UM 2 MONATE. Das heisst das die Februar Provisionsauszahlungen nicht Anfang März erfolgen, sondern erst Anfang Mai. Erst zu diesem Zeitpunkt kann x-access frei über das Geld verfügen, da Lastschriften und Kreditkartenzahlungen erst dann als sicher gelten. (Bankmodalitäten.)

  • Gültigkeit der ONLINE Statistiken und Quittungsmail: Die ONLINE Statistiken und die Angaben in der Quittungsmail werden vollautomatisch erstellt und sind deshalb ohne Gewähr. Sie erlangen Gültigkeit mit der Auszahlung. Dieser Zusatz dient der Absicherung für den sehr unwahrscheinlichen aber nicht unmöglichen Fall eines offensichtlichen technischen Fehlers, aufgrund der permanenten Verbesserung und Erweiterung des Systems oder einer evtl. externen Manipulation, z.B. einen Hackerangriff auf das System.

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